Gerichtskosten ab Zahlung zu verzinsen ?

Eine kreative Idee ist auf Captain HUK in diesem Beitrag veröffentlicht worden. Der Kläger hat es in dem Verfahren AG Dietz, Az. 8 C 233/11, erfolgreich geschafft, sich die eingezahlten Gerichtskosten nicht ab dem Datum des Eingangs des Kostenfestsetzungsantrags verzinsen zu lassen (§104 Abs. 1 ZPO), sondern ab Zahlung an die Gerichtskasse. Bei langwierigen Streitigkeiten ist das sicherlich nicht zu vernachlässigen.  Leider ist die Begründung in der Klageschrift, auf die das Gericht Bezug nimmt, nicht wiedergegeben. Vielleicht spielt es auch eine Rolle, dass es sich um ein nicht berufungsfähiges Urteil handelt….Es wäre daher interessant zu erfahren, wie der Anspruch begründet wurde. Wenn ich das recht sehe, wurde dafür ein eigenes (?) Verfahren eingeleitet.

Die im Urteil genannte Entscheidung des AG Trier, JurBüro 2010, 264, enthält auch keine tragfähige Begründung.

Update 17:27 Uhr:

Die Idee ist doch nicht so neu. Die Kollegen Dominik Boecker und Sebastian Wolff-Marting weisen mich darauf hin, dass diese kreative Idee auf den Kollegen Steinhöfel (ja, der von Mediamarkt “Ich bin doch nicht blöd usw.”) zurückzuführen ist. Das entsprechende Urteil findet sich hier: http://www.jurawelt.com/gerichtsurteile/zivilrecht/lg/3810. Vielen Dank für den Hinweis!

2 Kommentare

  1. Hallo Herr Kollege,

    bei unseren Recherchen zu diesem Thema sind wir auch auf Ihre Internetseite gestoßen. Die Kollegen Dominik Boecker und Sebastian Wolff-Marting haben Recht, es gibt bereits einiges an Rechtssprechung zu diesem Thema. Wir haben für unseren Artikel (die Recherche benötigten wir in einem komplexen Fall aus dem IT-Recht) fast 20 Urteile gesichtet und den aktuellen Stand der Rechtsprechung aufbereitet.

    Der Artikel ist hier abrufbar: http://www.werner-ri.de/rechtsnews/news/news/verzinsung-des-gerichtskostenvorschusses/

    Mit besten kollegialen Grüßen

    Roman Pusep
    …………………………………………………
    Unser Team für IT-Recht stellt sich vor: http://youtu.be/jAsKdcXQPfo

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