Auch die Barmenia Versicherung mit Sitz in Wuppertal hat sich dem “Kartell der Kürzer” angeschlossen. Der Prüfbericht einer Fa. “Check it powered by eucon” ergibt, dass dem Geschädigten doch sehr viel weniger zusteht, als der vereidigte Sachverständige errechnet hat. Abgezogen werden insbesondere UPE und Verbringungskosten, die Stundenverrechnungssätze gekürzt – das übliche eben. Frecherweise wird dann auch noch – textbausteinmäßig- mitgeteilt, dass man die “Entscheidung des BGH zur fiktiven Abrechnung der Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen Fachwerkstatt” kenne. Es wäre schön, wenn die Entscheidung auch gelesen und verstanden würde. Schließlich habe der Geschädigte sich auf “eine mühelos ohne weiteres zugängliche günstige und gleichwertige Reparaturmöglichkeit” verweisen zu lassen. Liebe Mitarbeiter der Barmenia, geben Sie mir Ihr KFZ nach einem Unfall. Wenn ich das Fahrzeug tatsächlich in der von Ihnen empfohlenen Werkstatt reparieren lassen würde, könnten Sie hinterher schon mit blossem Auge erahnen, warum diese Werkstatt einen Stundensatz von 70,00 € anbieten kann. Es ist auch schon auffällig, dass genau die gleiche Firma S. aus W. in einem anderen Schadensfall mit ganz anderen Stundensätzen genannt wird.
Sehr interessant ist auch die Auffassung, dass durch die Reparatur eine Wertsteigerung hervorgerufen wird und keine Wertminderung. Technisch mag das sein, aber eben nicht merkantil. Denn beim Verkauf des Fahrzeugs muss der Geschädigte Fragen zur Unfallfreiheit wahrheitsgemäß beantworten (vgl . Urteil des BGH vom 10.10.2007, Az. VIII 330/06, hier besprochen). Allein deswegen ist eine Wertminderung zu zahlen.
Und mein Mandant muss auch keine Rechnung vorlegen, um diese Positionen ersetzt zu bekommen. Den Schaden erleidet mein Mandant nicht durch Vorlage der Rechnung, sondern durch den Zusammenstoß und die Beschädigung seines Fahrzeugs. So wird dann auch die eigene Argumentation als völlig untauglich enttarnt. Und wenn Ihr wollt, liebe Barmenia, dann klage ich den Rest eben ein. Aber wahrscheinlich wird dann nach Zustellung der Klage wieder gekniffen….
Wer mag bloß der vereidigte Sachverständige gewesen sein, der es wagt die tatsächlichen Kosten in seinem Gutachten anzusetzen…?