Ich hatte hier über den Erfolg gegen die VHV-Versicherung berichtet. In keinem einzigen Fall hatte die VHV nachvollziehbar begründet, warum und vor allem wie sie die Sachverständigenkosten berechnet. Wobei es ja nicht darauf ankommt, was die VHV für richtig oder erforderlich hält, sondern ob dem Geschädigten die angebliche Überhöhung auffallen konnte, als der den Sachverständigen beauftragte.
Ich muss jetzt alles zurücknehmen, die VHV hat jetzt nachvollziehbar ihr Modell erläutert:
“Bezüglich der Kürzung der Sachverständigengebühren liegt eine Grundsatzentscheidung unseres Hauses zu Grunde . Das Sachverständigenhonorar wurde gekürzt, da das angesetzte Honorar überhöht ist.
Grundlage für die Honorarberechnung ist nicht das BVSK Modell, sondern ein entwickelter Gebührenrechner, der einen die Grundgebühr und Nebenkosten abdeckenden Pauschalbetrag ermittelt, der für die Abrechnung bei bundesweit einheitlicher Anwendung im unteren Bereich des von uns akzeptierten Gebührenrahmens angesiedelt ist . An der vorgenommen Kürzung der Sachverständigengebührenrechnung halten wir auf Basis der Sach- und Rechtslage fest .”
Ja, wenn das so ist….Wer so unbelehrbar ist, sollte eigentlich für jede verlorene Klage noch eine Strafgebühr zahlen müssen. So eine Art “punitive damage” wegen sinnloser Widerspenstigkeit und dem Verschicken sinnloser Textbausteine.
Ich bringe dann jetzt die letzte von 6 Klagen gegen die VHV auf den Weg….