Messung mit Riegl wegen VGH Saarland unverwertbar

Das AG Lörrach ( Urteil vom 22.07.2019 – 31 OWi 94 Js 12471/18 ) hat bei einer Messung mit der Laserpistole Riegl FG 21-P entschieden, dass die Messung unverwertbar ist. Das Amtsgericht setzt die Rechtsprechung des VGH Saarland mit einem “erst recht”-Schluss um. Wenn schon die Messung eines digitalen Messgeräts ohne Datenspeicherung unzulässig ist, dann erst recht eine Messung wie hier wo es überhaupt keine Dokumentation gibt und ein hohes Maß an Fehleranfälligkeit.