Das Amtsgericht Nettetal hat mit Urteil vom 27.01.2022, Az. 19 C 150/21, die Desinfektionskosten bei Rechnungsvorlage grundsätzlich zugesprochen, aber auf 25 € netto/29,75 € brutto begrenzt. Das Gericht schließt sich ausdrücklich der Rechtsprechung des AG Heinsberg – was die Erstattungsfähigkeit dem Grunde nach angeht – an, der Höhe leider der des LG Stuttgart (dazu sollte man die Hintergründe der dortigen Entscheidung kennen, die hier nicht vorliegen; dort hatte jemand maßlos übertrieben und wurde deswegen auf’s rechte Maß zurechtgestutzt).
Hauptsache Verkehrsrecht!
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Jürgen Frese - Siemensstraße 12 - 52525 Heinsberg- 02452/9891155 - info@ra-frese.de
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