Kenner der Materie werden aufhorchen – Zinn soll die Schwacke-Liste bestätigen ? Das kommt in der Praxis durchaus vor, wie das OLG Köln in seinem Beschluß vom 24.02.2009, 17 W 33/09, ausführt. Hierauf macht der Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V. aufmerksam. Der Beschluß kann dort heruntergeladen werden.
Eine beklagte Haftpflichtversicherung hatte versucht, die Kosten eines Privatgutachtens des Herrn Zinn festsetzen zu lassen, was der Rechtspfleger aber ablehnte. Der Name “Zinn” taucht in schöner Regelmäßigkeit in den textbausteinartig verfassten Klageerwiderungen der Versicherungen immer gerne auf, um die angeblichen methodischen Schwächen der “Schwacke-Liste” offenzulegen. Bev0rzugt wurde damit vor Auftauchen der Fraunhofer-Untersuchung gearbeitet. Im hier entschiedenen Fall arbeitet das OLG Köln schön heraus, dass eine Festsetzung nicht in Betracht komme, weil das Zinn-Gutachten nutzlos sei. Es bestätige nämlich im wesentlichen die Preise laut Schwacke, gegen die sich die Versicherung wie üblich gewehrt habe. Die Versicherungswirtschaft wird bemüht sein, die Entscheidung als Einzelfall abzutun.
Nicht vorzustellen, dass mal eine beklagte Versicherung versucht, die Kosten der Fraunhofer-Untersuchung (nach Gerüchten im siebenstelligen Bereich….) in einem Verfahren festsetzen zu lassen….
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