Das AG Langenfeld hat mit Urteil vom 31.05.2010, Az. 54 C 186/09, die Generali-Versicherung auf der Basis der Schwacke-Liste zur Zahlung weiterer Mietwagenkosten verurteilt. Es wurde ein Zuschlag von 30 % zugesprochen, die Nebenkosten leider nur in Form der Vollkasko. Die standardmäßige Klageerwiderung der RAe Eick und Kollegen (Bildschirmausdrucke von angeblich zugänglichen Sixt/Europcar-Fahrzeugen zu einem anderen Zeitpunkt, wahlloses Zitat irgendwelcher sachverständigen Untersuchungen wie Zinn, Priester, wahlloses Zitieren angeblicher Fraunhofer-Entscheidungen) wird nicht als durchschlagend erachtet, zumal auch “Angebote” aus dem falschen PLZ-Gebiet/Ort vorgelegt wurden.
Hier das Urteil:
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