Tag 27. November 2008

Um des schnellen Fortkommen Willen…

Wer kennt diese Formulierung nicht aus diversen Strafbefehlen und Anklageschriften, die dem Verkehrsteilnehmer den Vorwurf der Straßenverkehrsgefährdung im Sinne des § 315c StGB machen ? Die im Tatbestand genannten Merkmale “grob verkehrswidrig und rücksichtslos” werden allzu häufig – ohne Hinterfragen…