Auf Betreiben der Versicherungswirtschaft hat sich das vormals renommierte Fraunhofer-Institut Im Jahre 2008 dazu bringen lassen, eine Untersuchung über die Mietwagenpreise zu erstellen. Offensichtlich will die Versicherungswirtschaft mit dem guten Namen eine Glaubwürdigkeit vortäuschen, die bei näherem Hinsehen nicht besteht. Mit der Untersuchung sollte die damals beginnende Praxis der Amts- und Landgerichte untergraben werden, die Mietwagenpreise anhand der anerkannten „Schwacke-Liste“ zu schätzen. Leider hatte die Versicherungswirtschaft damit leidlichen Erfolg; in der Regel werden Rechnungen, die den erforderlichen Mietwagenpreis auf die „Schwacke-Liste“ stützen, unter Verweis auf Fraunhofer gnadenlos zusammengestrichen. Vor dem Amts- und Landgerichten spielt sich daher ein regelrechter Kleinkrieg darüber ab, wie die Kosten zu schätzen sind.
Das Fraunhofer-Institut hat aus seinen Fehlern nicht gelernt und lässt sich jetzt erneut vor den Karren der Versicherungswirtschaft spannen. Es befragt derzeit ausgewählte Werkstätten. Geworben wird damit, dass die Werkstatt eine sog. „Referenzwerkstatt“ werden kann. Hierbei werden sogar psychologische Tricks angewendet. Zunächst heißt es in dem Schreiben
„Das Fraunhofer-Institut für Arbeitswirtschaft und Organisation erstellt eine neutrale Marktübersicht mit Werkstätten, die für die Reparatur von Unfallschäden besonders gut qualifiziert sind.
Wir sind der Meinung, dass ihre Werkstatt die entsprechende Qualifikation besitzt, und möchten dies mit beiliegendem Fragebogen sicherstellen. „
Wer würde sich da nicht geschmeichelt fühlen ?
Danach geht es aber schon los
„Die von uns erhobenen Informationen sollen auch dazu genutzt werden, um Versicherungskunden über geeignete Reparaturwerkstätten zu informieren. Im Rahmen unserer Studie werden ausschließlich reale Marktdaten und Preise für private Endkunden erfasst – nicht reduzierte Preise oder Sonderkonditionen“
Hier wird die sprichwörtliche Katze aus dem Sack gelassen. Es ist genau das gleiche wie bei der Mietwagenuntersuchung geplant. Die statistischen Daten werden nur von solchen Werkstätten erfasst, die in das Raster der Untersuchung und die Vorstellungen der Versicherungswirtschaft passen. Das Vorgehen erinnert ein wenig an die „Masche“, dem Unfallgeschädigten eine Abrechnung zu präsentieren (ControlExpert, SSH etc.), die entgegen dem von ihm eingeholten Sachverständigengutachten auf den Preisen nicht markengebundener Werkstätten beruhen. Obwohl der Bundesgerichtshof dem Geschädigten grundsätzlich die Preise eines markengebundenen Fachunternehmens zubilligt, versucht die Versicherungswirtschaft diese Rechtsprechung systematisch zu unterlaufen. Der Bundesgerichtshof hatte in einem Nebensatz seines sog. „Porsche-Urteils“ die Einschränkung vorgenommen, dass dieser Grundsatz nicht gilt, wenn dem Unfallgeschädigten eine gleichwertige und zumutbare Reparaturmöglichkeit aufgezeigt wird. Auch diese Versuche haben zu einer endlosen Flut amts- und landgerichtlicher Entscheidungen geführt, die die Abrechnung nach den BGH-Grundsätzen durchgängig befürworten.
Man kann sich ausdenken, wozu die neuere Fraunhofer-Untersuchung der „Referenz-Werkstätten“ dienen soll: als nächster Baustein des aktiven Schadensmanagements wird großflächig versucht werden, die erforderlichen Reparaturkosten auf Basis der „Referenz-Werkstätten“ zu beziffern.
Möglicherweise wird jetzt in Form eines Abonnements jedes Jahr ein neuer Brennpunkt der Schadensregulierung vom „Fraunhofer-Institut“ untersucht und von der Versicherungswirtschaft umgesetzt. Sachverständigenhonorare, Anwaltsvergütung – da gibt es noch eine Menge denkbarer Spielwiesen.
Dem Ansinnen des Fraunhofer-Instituts sollte also mit Vehemenz entgegengetreten werden.
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