Nach einer hier abrufbaren Mitteilung von juris hat erst das BVerfG die Rechtsprechung diverser Obergerichte korrigieren müssen, die einem Strafverteidiger nicht mehr als das Fünffache der gesetzlichen Vergütung zubilligen wollten.
Update: Das Anwaltsblatt stellt den Beschluss hier zum Download zur Verfügung.