RA Joachim Otting (Webseite) vertieft und präzisiert in seinem Aufsatz “Der Mietwagen, die Kreditkarte und das Internet”, in: SVR 2009, S. 290 ff. seine Kritik an der Fraunhofer-Untersuchung. Einige OLG haben der Fraunhofer-Untersuchung den Vorzug gegeben, ohne verstanden zu haben, wie nzw. wie fragwürdig die Preise ermittelt wurden. Hieran knüpft die Kritik des Autors an. Ausgehend davon, dass Fraunhofer eine Internetbuchung mittels Kreditkarte zugrundelegt, ist diese Form der Preiserhebung untauglich, wenn der Geschädigte über gar keine Kreditkarte verfügt oder nicht über einen entsprechenden Belastungsrahmen verfügt. Er muss auch nicht in Vorleistung treten. Der Autor weist völlig zu Recht darauf hin, dass es einem Geschädigten aus Sicherheitsgründen nicht zumutbar ist, seine Kreditkartendaten (ungeschützt) im Internet einzugeben. Schließlich ändern sich die in den Internetauftritten angegebenen Preise der Mietwagenfirmen auf den Internetseiten derart schnell – täglich oder mehrfach täglich -, dass eine solche Erfassungsmethode nicht verläßlich sei.
Ein sehr lesenswerter Artikel, der zur Lektüre nur empfohlen werden kann (ebenso wie die grundlegende Kritik in SVR 2008, S. 444).
Update 04.09.2009: Das Zahlenbild hinsichtlich der Kreditkartennutzung wird vom BAV auch noch einmal ausführlich dargestellt. Für 93 % der Geschädigten ist Zahlung mit Kreditkarte nicht möglich….