Mehrwertsteuer bei fiktiver Abrechnung und Teilreparatur

Nach Ansicht des LG Hagen, Urteil vom 02.07.2009, Az. 10 O 24/09 (veröffentlicht in  DV 4/2009, S. 156), kann ein Geschädigter die Mehrwertsteuer einer Teilreparatur ersetzt verlangt, auch wenn er ansonsten fiktiv abrechnet. Die fiktive und konkrete Abrechnung würden sich in diesem Fall nicht widersprechen.

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