Tag 2. September 2010

Teurer Bußgeldbescheid

Das BVerfG hat einem Beschwerdeführer (Rechtsanwalt) sowie seinem Verfahrensbevollmächtigten mit Entscheidung vom 11.08.2010, Az. 2 BvR 1354/10,  nicht nur die Verfassungsbeschwerde “um die Ohren gehauen”, sondern jeweils auch eine Mißbrauchsgebühr in Höhe von 1.100,00 € verhängt. Vor dem Amtsgericht hatte…