Der BGH hat mit Urteil vom 10.11.2010, Az. IV ZR 188/08, entschieden, dass ein sich selbst vertretender Anwalt von der Rechtsschutzversicherung Zahlung seiner Anwaltsvergütung verlangen kann.
Quelle: beck-blog
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Jürgen Frese - Siemensstraße 12 - 52525 Heinsberg- 02452/9891155 - info@ra-frese.de
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Der BGH hat mit Urteil vom 10.11.2010, Az. IV ZR 188/08, entschieden, dass ein sich selbst vertretender Anwalt von der Rechtsschutzversicherung Zahlung seiner Anwaltsvergütung verlangen kann.
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[…] Rechtsschutzversicherung muss Kosten des sich selbst vertretenden Anwalts übernehmen (0) […]