Das LG Stuttgart hat einem von mir vertretenen Kläger für 160 Tage Nutzungsausfallentschädigung – 4.900,00 € – nach einem Verkehrsunfall zugesprochen (Urteil vom 06.04.2011, Az. 5 S 238/10). Das Amtsgericht hatte die Klage noch mit einer Fehlentscheidung abgewiesen. Die Berufung hatte – mit Ausnahme der Kosten für die Deckungsanfrage bei der Rechtsschutzversicherung – Erfolg. Dem Kläger wurde der Nutzungsausfall zugesprochen, weil die gegnerische Versicherung trotz frühzeitigen Hinweises auf die mangelnden finanziellen Möglichkeiten zur Ersatzbeschaffung zunächst nur 50 % des geltend gemachten Schadens zahlte und dann erst nach weiteren Monaten den Restbetrag.
Das LG hatte in einem Hinweisbeschluß zuvor auf die Verteilung der Darlegungs- und Beweislast hingewiesen. Zum besseren Verständnis wird neben dem Urteil auch der Hinweisbeschluß veröffentlicht. Ich werde den ganzen Vorgang ggf. noch als Musterakte veröffentlichen.
[…] 160 Tage Nutzungsausfall […]
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