Die Fa. Media Inkasso GmbH & Co KG mit Sitz in Verl versucht angebliche Bußgelder von Parkverstößen in Belgien beizutreiben. Merkwürdig ist, dass Auftraggeber eine “NV” bzw ein “plc” – also zivilrechtliche Gesellschaften – sein sollen, im Fließtext des Aufforderungsschreibens aber von einem “ausgesprochenen Bußgeldbescheid” die Rede ist. Die Vorgehensweise ist daher nicht zulässig. Aber man kann es ja mal versuchen….
Beitreibung von ausländischen Bußgeldern mittels Inkassounternehmen
- von RA FRESE