Aus einem Schreiben der Staatsanwaltschaft Potsdam:
“Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen Ihren Mandanten “Heinz Müller”
Vollmacht Ihres Mandanten
Ihr Zeichen: 911/07 F10
Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Frese,es wird um Übersendung einer wirksamen Vollmacht Ihres Mandanten zum obigen Verfahren gebeten, da diese sich noch nicht bei den Akten befindet und somit eine sachgerechte Weiterleitung und Entscheidung über Ihre Rechtsbeschwerde nicht möglich ist.
Hochachtungsvoll
Buckowski
Amtsanwältin”
Nett, aber merkwürdig formuliert (“wirksame Vollmacht übersenden” – gemeint ist wohl die Vollmachtsurkunde). Schlichte Antwort: Nein.