Das war jetzt der zweite Termin vor dem Bußgeldrichter bei einem benachbarten Amtsgericht. In einer anderen Sache hatte er schon das Verhalten an den Tag gelegt, bei jedem Antrag aus dem Saal zu rennen und “irgendwas” zu machen. Selbst handwerklich einfache Anträge – wie z.B. die Entbindung von der Pflicht zum persönlichen Erscheinen – führten zu diesem Verhalten. In der heutigen Sache wurde dem Betroffenen vorgeworfen, an einem Reifen seines Fahrzeugs nicht die vorgeschriebene Profiltiefe gehabt zu haben. Genau das stand in der Anzeige der Polizei. Nicht mehr und nicht weniger. Nicht, wie und wo und was er gemessen hatte, sondern nur die Wertung.
Bereits im ersten Termin hatte ich daher eine Einstellung des Verfahrens angeregt. Nicht bei diesem Richter. Dieser schwere Vorwurf musste natürlich aufgeklärt werden.
Deswegen der heutige Termin. In dem Termin vor uns legte er das oben beschriebene Verfahren an den Tag. Meine Nachfrage beim Kollegen ergab, dass er zunächst einen Entbindungs. und dann einen Beweisantrag gestellt hatte.
Alle waren erschienen. Nur nicht die beiden geladenen Polizisten. Erneut regte ich an, das Verfahren einzustellen, um der Sache nicht noch mehr “Ehre” anzutun. Nein, wie gesagt, nicht bei diesem Richter.
Dann gibt es jetzt eben einen dritten Termin. Es ist allerdings mehr als fraglich, ob sich die Beamten dann an irgendwas erinnern. Meine Anregung, auf den Mandanten zu verzichten, weil seine Fahrereigenschaft geklärt sei und er sich nicht zur Sache einlasse, wurde ohne Verlassen des Sitzungssaals abgelehnt. Er soll den erscheinenden Beamten als Erinnerungsstütze dienen. Wenn sie den Mandanten sehen, erinnerten sie sich vielleicht an den Fall. Ah ja. Jetzt habe ich wirklich einen Grund, mich auf den dritten Termin und den von mir zu stellenden Antrag zu freuen….