Fleher Brücke – Ende der Abzocke ?

Die Rheinische Post meldet soeben, dass nach Auffassung des VG Düsseldorf die Geschwindigkeitsbeschränkung auf der Fleher Brücke in Düsseldorf rechtswidrig ist. Es seien “keine Gründe” dafür genannt worden.

Dies bedeutet nun nicht zwingend, dass die Geschwindigkeitsbeschränkungen nicht mehr gelten. Verkehrszeichen sind Verwaltungsakte/Allgemeinverfügungen, die auch dann gelten, wenn sie rechtswidrig sind. Lediglich in den seltenen Fällen der Nichtigkeit wären sie nicht verbindlich.

Es bleibt abzuwarten, wie die Stadt Düsseldorf das für die Zukunft handhabt. Ich mache jede Wette, dass die ihre Haupteinnahmequelle nicht so schnell versiegen lassen wollen. Spannender ist dann schon, wie die Justiz mit den “Altfällen” umgeht. Das OLG Düsseldorf hatte in seiner Entscheidung vom 14.07.2014 das verwendete Messverfahren Poliscan speed borniert durchgewunken, ohne sich großartig mit den m.E. zutreffenden Einwendungen auseinanderzusetzen. Da war doch bei den Bußgeldrichtern die Hoffnung aufgekeimt, den Betroffenen/Verteidigern ihre Einsprüche “um die Ohren hauen” zu können. Denn ich kenne nur wenige Meßstellen, die so wenig akzeptiert werden, wie diese. Über eine Verfahrenseinstellung sollte man nachdenken….

Update 31.10.2014:

Hier gibt es noch weitere Infos von der Rheinischen Post….

Ein Kommentar

  1. Sehr geehrter Herr Frese.
    Ich gehöre auch zu den Verärgerten und bin am 6.7.2013 geblitzt worden. Kann das Datum nicht rechtlich zu der Beendigung der Baumassnahmen einordnen. Ärger mich zusätzlich da es für mich um eine “Verkehrs-Verführungssituation” handelt die man bewusst ausnutzt. Man kommt aus dem Halbdunkel auf eine breite helle übersichtliche und mehrspurige Autobahnführung. Kein Verkehr zu meiner Zeit und wird dann geblitzt.
    Sollte Sie eine Sammelklage führen von Betroffenen betreff der Rückstattung von Bussgelder, so schreiben Sie mich bitte an.
    goet goahn
    Klaus Eisermann

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