Schmerzensgeld und Datenschutz

Update 12.12.2019:

Auch das AG Magdeburg (Urteil vom 16.10.19, 150 C 1377/18) hat dieser Auffassung eine Absage erteilt (Quelle: IWW Institut, Paywall):

“§ 213 VVG sei nach Wortlaut, Sinn und Zweck auf das Rechtsverhältnis zwischen einem geschädigten Dritten (hier: unfallverletztes Kind) und dem Kfz-Haftpflichtversicherer des Schädigers nicht anwendbar. Infolgedessen sei von einem „zögerlichen Regulierungsverhalten“ auszugehen.”

Update 05.09.2018:

Die von mir vertretene Auffassung, dass der Geschädigte mit der Übersendung des Arztberichts bzw. einer Beschreibung seiner Verletzungen seiner Darlegungs- und Beweislast nachkommt, setzt sich durch. Die ARGE Verkehrsrecht informiert über die folgende Entscheidung des LG Essen:

“Das Landgericht Essen hat durch Beschluss vom 08.08.2018 entschieden, dass der Kläger, der die von der beklagten Versicherung vorgelegte Einwilligung zur Datenweitergabe an Dritte nicht benutzt, nicht mangels Kooperation Anlass zur Klage gibt. Der Kläger hat die erforderlichen Atteste und Belege sowie den Fragebogen der Beklagten und eine modifizierte Schweigepflichtentbindungserklärung bei der Beklagten eingereicht, aus der sich seine Krankheitsgeschichte belegen lässt. Dass er die Einwilligung zur Datenweitergabe an Dritte durch die Beklagte nicht unterzeichnete, kann nicht zum Nachteil des Klägers gereichen. Eine Prüffähigkeit war durch die eingereichten Unterlagen gegeben. Der Beklagten lagen alle Arztberichte vor, welche auch der Gerichtsakte beiliegen, sowie die Entbindung der Schweigepflicht. Es ist nicht ersichtlich, aus welchem Grund die Beklagte eine Prüfung der Umstände aufgrund der fehlenden Einwilligung in die Datenweitergabe an Dritte nicht vornehmen konnte. Dass interne, automatisierte Speicherungsprozesse durch die mangelnde Einwilligungserklärung erschwert werden, ist ein Problem der Beklagten und kann dem Kläger nicht angelastet werden. Müsste der Kläger die Einwilligung in die Datenweitergabe an Dritte erteilen, um an seinen Schadensersatzanspruch zu kommen, widerspräche das sämtlichen datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Die Einwilligungserklärung in die Datenweitergabe wäre kaum mehr freiwillig und somit obsolet. “

LG Essen, Beschluss vom 08.08.2018, Az. 2 O 88/18

Beitrag vom 04.09.2014:

Wer bei einem Verkehrsunfall verletzt wird und Schmerzensgeldansprüche geltend machen möchte, entbindet die Ärzte von der Schweigepflicht. Hierzu dient eine Erklärung, die hier heruntergeladen werden kann. Ich habe diese vor einem Jahr aus Gründen des Datenschutzes vor ca. 1 Jahr um eine Einverständniserklärung erweitert:

“Einwilligungs- und Schweigepflichtentbindungserklärung
Ich willige ein, dass die (Haftpflichtversicherung meine Gesundheitsdaten erhebt, speichert und nutzt, soweit dies zur Bearbeitung des von mir erhobenen Schadensersatzanspruchs erforderlich ist. Diese Einwilligung gilt auch für die Bearbeitung von Ansprüchen, die auf Dritte (wie zum Beispiel meine Krankenversicherung) übergegangen ist.”

Ich meine, das reicht.

Dieser Auffassung sind viele Versicherungen nicht. Ja, darunter sind auch die Versicherungen, die meinen, ein Arzt sei zur kostenfreien Bearbeitung/Versendung von Arztberichten verpflichtet oder maximal für 25 €. Die GOÄ wird gerne genannt, aber nicht, woraus sich das dort genau ergeben soll. Dann hole ich die Arztberichte lieber selber ein, was sowieso ratsam ist, um deren Inhalt vorher zu kennen.

Immer wieder bekomme ich Antwortschreiben von Versicherungen, denen mein Formular angeblich nicht reicht. Es folgen dann seitenlange Einverständniserklärungen, die weit über das hinausgehen, was für die Abwicklung eines popeligen Unfalls erforderlich ist. Sicherlich ist es zu begrüßen, dass sich die Versicherungswirtschaft der in Richtung nicht vorhandenen Datenschutzes und der fehlenden Transparenz über die Verwendung der Gesundheitsdaten nicht verschließt. Die Hintergründe dazu kann man auf der Internetseite des GDV nachlesen.

Wohlgemerkt handelt es sich dabei um Kundendaten. Ich tue mich aber ein wenig schwer damit, einen Unfallgeschädigten als Kunden der Versicherung zu begreifen. Ich denke. dass die für den Abschluss einer Lebensversicherung notwendigen Erklärungen mit weitreichenden Folgen für die Vertragsparteien das Formular sicherlich rechtfertigen. Aber bitte doch nicht beim Popelsunfall.

Der “Kunde” wird zunächst mit folgendem Formularkauderwelsch erschreckt (oder besser: abgeschreckt):

“Sehr geehrte Damen und Herren,
Sie machen einen Anspruch auf Schadenersatz wegen eines Gesundheitsschadens geltend.

Wir bitten um Verständnis, dass wir diesen auch in einer solchen – für Sie schwierigen – Situation prüfen müssen.
Zu diesem Zweck müssen wir Ihre Gesundheitsdaten erheben und verwenden. Dabei kann es auch zu deren Weitergabe an externe Stellen kommen – etwa an einen medizinischen Gutachter oder einen sonstigen Dienstleister.
Selbstverständlich verpflichten wir alle externen Stellen, an die wir Ihre Gesundheitsdaten weitergeben, die Vorschriften über den Datenschutz und die Datensicherheit einzuhalten.

Nach den geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften benötigen wir für die Erhebung, Verwendung und Weitergabe Ihrer Gesundheitsdaten sowie deren Abfrage bei Dritten Ihre Einwilligungs- und Schweigepflichtentbindungserklärung.

Bitte beachten Sie daher:

Wir können nur für Sie tätig werden, wenn Sie die Erklärung auf den folgenden Seiten unterschrieben an uns zurückschicken!

Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Einwilligungs- und Schweigepflichtentbindungserklärung für die Haftpflichtversicherung

Einwilligung in die Erhebung. Speicherung und Nutzung Ihrer Gesundheitsdaten

Wir erhallen Gesundheitsdaten von Ihnen sowie anderen Beteiligten, wie z.B. unserem Versicherten. Diese Daten speichern und nutzen wir, um die gegen uns geltend gemachten Ansprüche zu bearbeiten.
Ich willige ein, dass die Versicherung AG – nachfolgend genannt – meine Gesundheitsdaten
erhebt, speichert und nutzt, soweit dies zur Bearbeitung des von mir erhobenen Schadenersatzanspruchs erforderlich ist. Diese Einwilligung gilt auch für die Bearbeitung von Ansprüchen, die auf Dritte (wie zum Beispiel meinen Krankenversicherer) übergegangen sind.

Einwilligung in die Weitergabe Ihrer Gesundheitsdaten

Datenweitergabe zur medizinischen Begutachtung

Ich willige ein, dass die meine Gesundheitsdaten an medizinische Gutachter weitergibt und die Daten von diesen
verwendet werden, soweit dies zur Bearbeitung der erhobenen Ansprüche erforderlich ist. Ich bin damit einverstanden, dass die Ergebnisse von den Gutachtern an die zurück übermittelt und von dieser zweckentsprechend verwendet werden.

Über die jeweilige Datenweitergabe werden Sie unterrichtet.

Übertragung von Aufgaben auf andere Stellen (Unternehmen oder Personen)

Die führt bestimmte Aufgaben im Bereich der Schadenbearbeitung, bei denen es zu einer Erhebung, Verarbeitung oder
Nutzung Ihrer Gesundheitsdaten kommen kann, nicht selbst durch, sondern überträgt die Erledigung einer anderen Gesellschaft der Gruppe oder einer anderen Stelle. Dafür kann es erforderlich sein, dass Ihre Gesundheitsdaten an diese Stellen weitergeleitet und dort verarbeitet und genutzt werden.
Die führt eine fortlaufend aktualisierte Liste über Stellen und Kategorien von Stellen, die vereinbarungsgemäß Gesundheitsdaten für die erheben, verarbeiten oder nutzen unter Angabe der übertragenen Aufgaben. Die zurzeit gültige Liste ist
als Anlage der Einwilligungserklärung beigefügt. Eine aktuelle Liste kann auch im Internet unter eingesehen oder bei der telefonisch angefordert werden, Wenden Sie sich in diesem Fall bitte kurz unter der Telefonnummer
Ihren Ansprechpartner für diesen Schadenfall.
Ich willige ein, dass die meine Gesundheitsdaten an die in der oben erwähnten Liste genannten Stellen weitergibt
und dass die Gesundheitsdaten dort für die angeführten Zwecke im gleichen Umfang erhoben, verarbeitet und genutzt werden, wie die dies dürfte. Ich bin damit einverstanden, dass die Ergebnisse von den Stellen an die
zurück übermittelt und von dieser zweckentsprechend verwendet werden.

Datenweitergabe an Rückversicherungen

Um die Erfüllung des erhobenen Schadenersatzanspruchs abzusichern, kann die Rückversicherungen einschalten, die
das Risiko ganz oder teilweise übernehmen. In einigen Fällen bedienen sich die Rückversicherungen dafür weiterer Rückversicherungen, denen sie ebenfalls Ihre Daten übergeben. Damit sich die Rückversicherung ein eigenes Bild über den Versicherungsfall machen kann, ist es möglich, dass die den von Ihnen erhobenen Schadenersatzanspruch der Rückversicherung vorlegt. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn es sich um einen schworen Personenschaden handelt.

Darüber hinaus ist es möglich, dass die Rückversicherung die aufgrund ihrer besonderen Sachkunde bei der Risiko- oder Leistungsprüfung sowie bei der Bewertung von Verfahrensabläufen unterstützt.

Haben Rückversicherungen die Absicherung des Risikos übernommen, können sie kontrollieren, ob die einen Leistungs-
fall richtig eingeschätzt hat.

Außerdem werden Daten über Ihren Leistungsfall zu Abrechnungszwecken an Rückversicherungen weitergegeben.
Zu den zuvor genannten Zwecken werden möglichst anonymisierte bzw. pseudonymisierte Daten, jedoch auch personenbezogene Gesundheitsangaben verwendet.

Ihre personenbozogenen Daten werden von den Rückversicherungen nur zu den vorgenannten Zwecken vorwendet. Übor die Übermittlung Ihrer Gesundheitsdaten an Rückversicherungen werden Sie durch die unterrichtet.
Ich willige ein, dass meine Gesundheitsdaten – soweit erforderlich – an Rückversicherungen übermittelt und dort zu den genannten Zwecken verwendet werden.

Einwilligung in die Abfrage Ihrer Gesundheitsdaten bei Dritten und Schweigepflicht entbindunqserklärunq

Zur Prüfung des geltend gemachten Schadenersatzanspruches ist es notwendig, Informationen von Stellen abzufragen, die über Ihre Gesundheitsdaten verfügen. Dies gilt auch im Hinblick auf Vorerkrankungen, weiche für die Beurteilung des hier in Rede stehenden Gesundheitsschadens von Bedeutung sein könnten.

Bitte tragen Sie nachfolgend Name und Anschrift der behandelnden Stellen ein, bei denen wir Informationen über den Gesundheitsschaden einholen dürfen. Solche Stellen können sein: Ärzte, Pflegepersonen sowie Bedienstete von Krankenhäusern, sonstigen Krankenanstalten, Pflegeheimen, Personenversicherern, gesetzlichen Krankenkassen, Berufsgenossenschaften und Behörden. Für diese Abfragen übernehmen wir selbstverständlich auch die anfallenden Kosten.

Alternativ haben Sie natürlich auch die Möglichkeit, die Gesundheitsdaten zum Nachweis des Schadens selbst an uns zu übersenden oder übersenden zu lassen. In diesem Fall bitten wir Sie wegen der Verwendung entsprechender Fragebögen mit uns Kontakt aufzunehmen.

Ich willige ein, dass die meine Gesundheitsdaten – soweit es für die Prüfung des geltend gemachten Schaden ersatzanspruchs erforderlich ist – bei den nachfolgenden Stellen erhebt und für diesen Zv/eck verwendet:
Behandelnder Arzt / Krankenhaus: weiterer Arzt / Krankenhaus:

Ich befreie die genannte(n) Person(en) oder Mitarbeiter der genannten Einrichtung insoweit von ihrer Schweigepflicht. Diese Erklärung gilt auch im Hinblick auf die oben genannten Vorerkrankungen.

Ich bin damit einverstanden, dass die oben genannten Stellen dazu über das Schadenereignis informiert werden.

Ort/Datum Unterschrift verletzte Person
ab Vollendung des 16. Lebensjahres (sofern einsichtsfähig)
Ort/Datum
Unterschrift des gesetzlichen Vertreters
(bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres der verletzten Person)”

Richtig schlecht wird mir, wenn mir eine rheinische Versicherung offenlegt, wer denn so zu ihren Vertragspartnern gehört und an wen evtl. Datenweitergabe erfolgt:

Übersicht der wichtigsten von der beauftragten Dienstleister für den Bereich Haftpflicht-, Kraftfahrt- und Sachschaden

Partnerunternehmen mit Datenverarbeitung als Hauptgegenstand des Auftrags:

Unternehmen Aufgaben Gesundheits¬
daten
Actineo GmbH Beschaffung, Bearbeitung und Aufbereitung von ja
medizinischen Belegen
Arcesso Rechtsanwalts¬ Gerichtliches Mahn- und Vollstreckungswesen nein
gesellschaft mbH
Audatex Deutschland Erstellen von Schadenkalkulationen und nein
GmbH Auftragsdispatching
Deutsche Automobil Erstellen von Schadenkalkulationen nein
Treuhand GmbH
Classic Data
Marktbeobachtung
GmbH & CoKG
ControlExpert GmbH Prüfung von Schadenkalkulationen, Gutachten und nein
Glasrechnungen
Creditreform e.V. Bonitätsabfragen bei der Leistungsbearbeitung nein
informa arvato Services
Infoscore Consumer Data
GmbH
EUCON GmbH Erfassung und Prüfung von Schadendokumenten nein
Gesellschaft für Zeitwertermittlung technischer Geräte nein
Konsumforschung (GfK)
Kategorien von Dienstleistern, bei denen Datenverarbeitung kein Hauptgegenstand des Auftrags ist:
Unternehmen/Kategorie Aufgaben Gesundheits¬
daten
Deutsche Assistance Assistanceleistungen ja
Service GmbH
i-nadis GmbH Abwicklung von Versicherungsschäden für nein
Versicherungsnehmer der
Provinzial Rheinland Versicherung AG
ProLip-Service GmbH Abwicklung medizinischer Dienstleistungen ja
VGH Provinzial Kranken¬
versicherung Hannover AG
Autoglaser Scheibenreparatur und -ersatz im Bereich nein
Kfz-Schaden
Kfz-Werkstätten und Reparatur unfallbeschädigter Kraftfahrzeuge nein
Werkstattnetze
Kfz-Sachverständige Ermittlung von Kraftfahrzeugschäden und nein
Gutachtenerstellung

Unternehmen/Kategorie Aufgaben Gesundheits¬
daten
Autovermietungen Vermietung von Selbstfahrervermietfahrzeugen an nein
Unfallgeschädigte
Restwertbörsen Ermittlung von Restwertangeboten im Bereich nein
Kfz-Schaden
Auslandsregulierungsbüros Abwicklung von Schäden mit Auslandsbezug ia
Beratungsärzte Medizinische Beratung bei Unfallfolgen ja
(z.B. Orthopäden),
medizinische Gutachter
Reha-Dienstleister Beratungsleistung zu Rehabilitationsmaßnahmen ja
und weiteren Behandlungsmöglichkeiten
Brandsachverständige Ermittlung von Brandursachen nein
Einbruchspuren- Prüfung von Einbruchspuren nein
Sachverständige
Sachverständige im Sach- Erstellung von Gutachten und Beratungsleistungen nein
und Haftpflichtbereich
(z.B. Gebäude, Hausrat,
Maschinen, PC, Brillen ect.)
Leckorter und Trockner Durchführung von Leckortungs- und nein
T rocknungsarbeiten
Sanierer Durchführung von Sanierungsarbeiten im Schaden¬ nein
fall an Gebäuden, Hausrat und gewerblichen Inhalt
Schadenau ßenregulierer Ermittlung und Regulierung von Sachschäden, nein
Wertfeststellung und Gutachtenerstellung
Rechtsanwälte Einsichtnahme in polizeiliche Ermittlungsakten ja
Rückversicherer Risikobewältigung bei Großschäden ia
Übersetzungsbüros Übersetzung fremdsprachiger Schriftstücke _ja_

Creditreform, ja ? Es handelt sich um die “wichtigsten”, ja?

Nein, Danke!

5 Kommentare

  1. Herr Kollege Frese,
    Klasse Zusammenstellung, treffsichere Darstellung. Herzlichen Glückwunsch. Ich hadere genau mit denselben Problemen, zur Zeit in einer popeligen Unfallsache wegen der abverlangten Schweigepflichtentbindungserklärung, in die eine weit über jedes nachvollziehbare Interesse hinausgehende Datenweitergabeeinwilligung integriert ist.
    Rechtsanwalt Rainer Wigger
    Hauptstraße 58, 48624 Schöppingen
    Telefon 02555 98920 * Telefax 02555 98922
    http://www.ra-wigger.de kanzlei@ra-wigger.de

  2. Sehr geehrter Herr Kollege Frese,

    herzlichen Dank für Ihre Veröffentlichung zu diesem Thema. Aktuell habe ich sogar den Fall, dass die Versicherung (Alte Leipziger) die bereits auf unserem eigenen Fragebogen eingeholten und ihr vorliegenden Arztauskünfte nicht bearbeiten “kann”, ohne dass die bekannten mehrseitigen Einwilligungserklärungen vollständig ausgefüllt und unterzeichnet werden. Ich gehe davon aus, dass bei der außergerichtlichen Schadensabwicklung das genügt, was auch im Prozess ausreicht: Nämlich die Darlegung einer ärztlich attestierten Verletzung. Liegt das Attest vor, kann der Versicherer die Sache bearbeiten. Will er extern prüfen lassen, kann er selbst anonymisieren. Weitere Hürden dienen – zumal bei eher kleinen Schmerzensgelderwartungen – nicht dem Datenschutz sonder der Abschreckung. Oder hab ich was übersehen?

    mfkg Peter Donath, Rechtsanwalt

  3. Sehr geehrter Herr Frese,

    danke für diesen hilfreichen Beitrag!
    Genügt es bei einem KfZ Unfall der gegnerischen Haftpflichtversicherung die Atteste und Diagnosen von Ärzen / Physiotherapie zu senden oder muss ich darüber hinaus ein extra Schreiben verfassen, dass der Versicherung auch die Nutzung dieser von mir übersendeten Unterlagen gestattet ist?

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