Schmerzensgeld und Datenschutz
Update 12.12.2019: Auch das AG Magdeburg (Urteil vom 16.10.19, 150 C 1377/18) hat dieser Auffassung eine Absage erteilt (Quelle: IWW Institut, Paywall): “§ 213 VVG sei nach Wortlaut, Sinn und Zweck auf das Rechtsverhältnis zwischen einem geschädigten Dritten (hier: unfallverletztes Kind) und dem Kfz-Haftpflichtversicherer des Schädigers nicht anwendbar. Infolgedessen sei von einem „zögerlichen Regulierungsverhalten“ auszugehen.” Update 05.09.2018: Die von mir vertretene Auffassung,… Weiterlesen »Schmerzensgeld und Datenschutz