Das AG Nettetal hat mit Urteil vom 27.01.2022 eine Auslagenpauschale in Höhe von 30 € ausgeurteilt, was nach seiner Mitteilung inzwischen der Rechtsprechung des LG Krefeld entspricht.
Ich plädiere schon seit langem für eine Anhebung der Pauschale. Die bereits vor vielen Jahrzehnten gezahlten 50 DM = 25,56 € – schon gekürzt auf 25 € – sind einfach nicht mehr zeitgemäß. Einige Versicherungen berufen sich auf ein OLG-Thüringen Urteil (20 €). Zwar wird dem entgegengehalten, die Kosten der darin enthaltenen Telekommunikation seien stark gesunken. Ausgeblendet werden aber die enorme Steigerung der Benzinkosten und die allgemeine Inflation, die derzeit besonders hoch ist (mehr als 5 %). Die allgemeinen Lebenshaltungskosten sind laut Bundesamt der Statistik
https://www.destatis.de/DE/Themen/Wirtschaft/Preise/Verbraucherpreisindex/_inhalt.html
um mehr als 43 % seit 1991 gestiegen, also ca. 1,5 % pro Jahr. Eigentlich müsste die Pauschale daher schon auf 35 € angehoben werden.
Das Urteil ist hier zum Download eingestellt.