AG Nettetal spricht Desinfektionskosten zu

Das Amtsgericht Nettetal hat mit Urteil vom 27.01.2022, Az. 19 C 150/21, die Desinfektionskosten bei Rechnungsvorlage grundsätzlich zugesprochen, aber auf 25 € netto/29,75 € brutto begrenzt. Das Gericht schließt sich ausdrücklich der Rechtsprechung des AG Heinsberg – was die Erstattungsfähigkeit dem Grunde nach angeht – an, der Höhe leider der des LG Stuttgart (dazu sollte man die Hintergründe der dortigen Entscheidung kennen, die hier nicht vorliegen; dort hatte jemand maßlos übertrieben und wurde deswegen auf’s rechte Maß zurechtgestutzt).

Das Urteil gibt es hier zum Download.