Der Bundesverband der Autovermieter weist auf ein neues Vorgehen der Versicherungswirtschaft bei Mietwagen hin. Als weiterer Baustein des Schadenmanagements soll über die Fa. CARO Autovermietung aus Bremen und das Portal “Schadenportal24” ein Netzwerk gebildet werden, mit dem Unfallgeschädigte an das Mietwagenunternehmen weitergeleitet werden (Pressemeldung hier). Es wird sich um diejenigen Unfallgeschädigten handeln, die leider nicht “Herr des Restitutionsgeschehens” bleiben wollen, sondern sich vom aktiven Schadensmanagement der Versicherung die Hand lenken lassen.
Es ist auch damit zu rechnen, dass analog den Schadenskürzungsabrechnungen mit Verweis auf eine Partnerwerkstatt bei Mietwagen auf konkrete Angebote der Fa. CARO hingewiesen wird. Bislang beschränken sich die Versicherung auf pauschale Hinweise, wonach beispielsweise alle Fahrzeuge 1 € unter dem Tagessatz des Nutzungsausfalls (!!) angemietet werden können, ohne dass ein Mietwagenunternehmen genannt wird. Damit finden sie derzeit keinen Rückhalt, weil es sich nicht um annahmefähige Angebote handelt. Der Unfallgeschädigte kann also zu einem anderen Tarif anmieten, ohne sich dem dann erfolgenden pauschalen Vorwurf der Verletzung der Schadensminderungspflicht aussetzen zu müssen (beispielsweise auf der Basis der Schwacke-Liste).
Ich gehe auch fest davon aus, dass irgendwann die für Mietwagen vorliegende Fraunhofer-Untersuchung auf Reparatur- und Sachverständigenkosten erweitert wird….
[…] Preisgestaltung genannt sei. Interessant hieran ist, dass es sich um die Fa. CARO handelte, die ich bereits hier angesprochen habe. Im übrigen stehe dem Geschädigten ein Anspruch in Geld und nicht auf Naturalrestitution […]
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