Control Expert macht jetzt auch Unfallrekonstruktionsgutachten

Die Haftpflichtversicherung eines Unfallgegners hat kein Nachbesichtigungsrecht. Obwohl das Thema in der Rechtsprechung weitgehend zugunsten der Geschädigten seit langer Zeit geklärt ist (LG Kleve, 29.12.1998, Az. 3 O 317/98; LG München, 20.12.1990, Az. 19 S 11609/90;  AG Wiesbaden, 28.10.1998, Az. 91 C 1735/98), beruft sich die ein oder andere Haftpflichtversicherung immer mal wieder gerne auf ihr angebliches Nachbesichtigungsrecht. Die Nachbesichtigung soll dann aber in aller Regel nur dazu dienen, den Schaden am Fahrzeug des Geschädigten kleinzurechnen.

Eine nette (scheinheilige) Variante habe ich gerade in einem aktuellen Fall kennengelernt. Dem Fahrzeug der Mandantin war jemand aufgefahren. Sie ließ sich bequatschen, nicht die Polizei hinzuziehen.  Nach anfänglichen Zweifeln suchte die Geschädigte – eine Dame im fortgeschrittenen Alter – dann doch einen Sachverständigen auf, der ihr auch zur Einschaltung eines Rechtsanwalts riet. Der gegnerischen Haftpflichtversicherung aus dem Wiesbadener/Frankfurter Raum wurde unter Übersendung des Gutachtens eine ausreichende und inzwischen verstrichene Frist zur Zahlung gesetzt.

Nunmehr meldete sich die bereits bekannte Firma “control expert” zunächst telefonisch in unserem Büro. Eine Nachbesichtigung wurde abgelehnt. Nunmehr erreichte mich auch noch folgendes Schreiben:

“von der … Versicherung AG wurden wir ..mit der Besichtigung des beschädigten Objekts Ihrer Mandantin und der Klärung offener Fragen zum Schadenshergang beauftragt. Leider reichen die vorliegenden Unterlagen nicht für eine abschließende Beurteilung aus.

Um die Anlegenheit auch in Ihrem Interesse klären zu können, ist es erforderlich, eine Rekonstruktion des Schadenherganges durchzuführen.

Bitte rufen Sie uns oder Ihr Mandant an ……”

Mir war bislang nicht bekannt, dass diese Firma auch Unfallrekonstruktionsgutachten durchführt. In Wirklichkeit versucht die Versicherung bzw. das von ihr beauftrage KürzungsUnternehmen nur, Zugriff auf das Fahrzeug zu erhalten, um eine ihrer bereits in der Kritik stehenden Schadensberechnungen vorzunehmen, bei den die Maßgaben der Rechtsprechung ignoriert werden. Aber dies wird auch ohne Besichtigung des Fahrzeugs geschehen, da bin ich mir sicher.

Die Versicherung hat jetzt noch eine Woche Zeit, über Ihr Verhalten nachzudenken, ansonsten wird geklagt.

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