OLG Düsseldorf: Abstandsmessungen per Video unzulässig

Nach einer Mitteilung der Aachener Zeitung soll das OLG Düsseldorf (Az. IV-3 RBs 8/10 2 Ss Owi 4/10) eine Abstandsmessung mittels Videoüberwachung (Vibram) für unzulässig erklärt haben:

Videobeweise bei Geschwindigkeits- und Abstandskontrollen sind laut „Neue Rhein/Neue Ruhr Zeitung (NRZ)“ erstmals in NRW von einem Gericht beanstandet worden. In einem letztinstanzlichen Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf wurden Videokontrollen bei Autofahrern für unzulässig erklärt.

Die Richter gaben demnach einem Autofahrer recht, der sich gegen eine 100-Euro-Buße und ein einmonatiges Fahrverbot gewehrt hatte. Der Mann war mit zu geringem Mindestabstand auf einer Autobahn gefilmt worden. „Bis zu einer ausreichenden gesetzlichen Grundlage sind Videoüberwachungen zur Feststellung von Verstößen gegen den Mindestsicherheitsabstand und/oder gegen angeordnete Höchstgeschwindigkeiten unzulässig“, zitierte die Zeitung den OLG-Beschluss.

Update 03.03.2010:

Der Kollege Burhoff hat die vollständigen Informationen und den Beschluß im Volltext.

Update 14.3.2011:

Und nun, fast 1 Jahr später, stellt sich der 4. Senat gegen die damalige Einzelrichterentscheidung. Die Infos hat der Kollege Burhoff in seinem Blog veröffentlicht: Hier klicken.

 

2 Kommentare

  1. Wieso 1 Jahr später?

    Der “Korrekturbeschluss” in Burhoff – Auszug:
    So hat sich jetzt der 4. Senat für Bußgeldsachen des OLG Düsseldorf in einem Beschl. v. 15.03.2010 – IV – 1 RBs 23/10 ausdrücklich gegen den Beschluss des 3. Senats gestellt….

    Ich würde sagen, das ist juristische Lichtgeschwindigkeit.

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