Ich hatte schon mehrfach (hier und hier) über das in Mönchengladbach eingesetzte Messverfahren Multanova VR6F digital berichtet.
Das Amtsgericht Mönchengladbach-Rheydt hat nunmehr angekündigt, das Verfahren wegen Erreichens der absoluten Verfolgungsverjährung einzustellen. Allerdings sollen die dem Betroffenen entstandenen notwendigen Kosten von der Staatskasse getragen werden!
Ich bin mir noch nicht sicher, ob ich hier einen “Freispruch im Kleinen” errungen habe oder ob sich das Gericht in die absolute Verjährung “geflüchtet” hat.
Ich werde es klären können, denn in Kürze steht eine Hauptverhandlung mit diesem Messverfahren, aber einem anderen Mandanten an. Der Gutachter der DEKRA hatte sich (als zugestandener Nichtfachmann) damit beschränkt, zur Frage der Fälschungssicherheit der Daten darauf zu beschränken, eine veraltete 3-seitige Stellungnahme der PTB vorzulegen. Au weia….