ARAG kürzt und lernt nie dazu

Es hat seinen guten Grund, dass die ARAG im RSV-Blog sehr viel Aufmerksamkeit durch kritische Beiträge erfährt und auch im Beschwerderanking der BaFin ganz oben rangiert.

Wer als Anwalt einen bei dieser Gesellschaft versicherten Betroffenen in einem Bußgeldverfahren vertritt, hat viel Arbeit vor sich. Nicht unbedingt um den Betroffenen zu verteidigen. Sondern um den Schriftverkehr mit widerspenstigen Assessorinnen “W” oder “D” zu führen. Die Anforderung eines Vorschusses in Höhe der Mittelgebühren in durchschnittlichen Verkehrsordnungswidrigkeiten wird immer gekürzt. Interessanterweise meint dann die Assessorin, sie könne gem. § 14 RVG die Höhe der Vergütung bestimmen. Selbst auf gut begründete Antwortschreiben kommt nur ein einsilbiges “wir bleiben bei unserer Rechtsauffassung”.

Da braucht es schon harter  – aber berechtigter – Wortwahl, um eine andere Reaktion der ARAG zu bekommen.

Versicherungsnehmer der ARAG werden in Zukunft die Vorschussrechnung unmittelbar erhalten und über die Hintergründe informiert. Ich verteidige lieber statt sinnlose Diskussionen mit der ARAG zu führen. Ein Hoch auf die negative Vertragsfreiheit, die ich dem Mandanten in diesen Fällen nahelege….

Update 07.09.2015:

In der Sache eines Kollegen versucht die ARAG jetzt auch noch, eine zivilrechtliche Geschäftsgebühr (Nr. 2300 VV RVG) von der angemessenen 1,3-fachen Gebühr auf 1,0 zu drücken. Ich dachte eigentlich, dass wir diese Unsitte vor Jahren hinter uns gelassen hätten. Das haben damals einige in der Umbruchphase von BRAGO zum RVG mal (vergeblich) versucht. Wenn aber so massiv gekürzt wird, muss man sich dann Sorgen um die Zahlungsfähigkeit machen?

Update 15.09.2015:

Heute fällt Frau Assessorin W wieder auf. Verkehrsunfall auf einer dreispurigen Straße. Der Mandant behauptet, die mittlere Geradeausspur befahren zu haben und die Gegnerin sei von der rechten auf seine mittlere Spur gefahren. Die Unfallgegnerin behauptet das Gegenteil. Der des Deutschen nicht ganz mächtige Mandant wird von der Polizei nicht verstanden und auf die Position “01” gesetzt, also als Unfallverursacher angesehen. Außerdem wird oben rechts in der Unfallmitteilung angekreuzt, dass ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet wird. Die ARAG antwortet auf die Deckungsanfrage unter Schilderung des vorstehenden Sachverhalts, ich solle den “amtlichen Schuldvorwurf” übersenden. Erneut wird der Sachverhalt mit Übersendung der Unfallmitteilung geschildert; außerdem erfolgt der Hinweis, dass bislang ein Anhörungsbogen o.ä. nicht vorliegt.  Heute erhalte ich erneut ein Schreiben der ARAG, in dem um die Übersendung des amtlichen Schuldvorwurfs gebeten wird….Ich habe jetzt noch einmal geantwortet und danach die unmittelbare Inanspruchnahme des VN angekündigt. Meine Güte!

 

(C) Vorschaubild: Q.pictures  / pixelio.de

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