4-Wochen-Frist zur Regulierung auch bei niederländischem Unfallbeteiligten

Das AG Heinsberg hat mit Urteil vom 13.01.2023, Az. 19 C 218/22, entschieden, dass auch bei der Beteiligung eines niederländischen PKW bei einem Unfallereignis in Deutschland die 4-Wochen-Frist gilt. Das hatte bekanntlich das LG Aachen in der Entscheidung 2 T 3/22 angenommen.

Die Entscheidung kann hier heruntergeladen werden.