Zur Prüfung von Sachschäden (besser: zur Kürzung von Sachschäden) wurde die Fa. Controlexpert gegründet. Als Vorstufe zur aktuellen BGH-Rechtsprechung zur Ersatzfähigkeit von Stundensätzen markengebundener Werkstätten wurde schon so mancher mit Kürzungen durch diese Organisation “beglückt”.
Was auf dem Gebiet des Sachschadensrecht so gut klappt, muss doch auf den Personenschaden zu übertragen sein. Das muss wohl die Denkweise der Versicherungswirtschaft gewesen sein, mit der die Firma “Attestexpert GmbH” (absichtlich kein Link dahin) in’s Leben gerufen wurde. Der Newsletter 10/2011 der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins mahnt dann auch völlig zu Recht zur Vorsicht:
“Bei Personenschäden tritt die HUK-Coburg neuerdings an die Geschädigten mit dem Ansinnen heran, die behandelnden Ärzte gegenüber ihrem externen Dienstleister – der Attest€xpert GmbH – von ihrer Schweigepflicht zu entbinden. Dieser soll dann die eingeholten Daten für ihren Auftraggeber, also die HUK-Coburg, plausibilisieren, validieren und einer medizinischen und wirtschaftlichen Fallbewertung unterziehen, also eine Art Sachverständigengutachten erstellen. Die Daten werden dazu elektronisch erfasst und bearbeitet. Dies alles geschieht am Geschädigten vorbei, der ja nicht weiß, was abgefragt und wie gespeichert wird.
Als Begründung wird eine schnellere Bearbeitung von Personenschäden genannt. Es muss wohl dem Verantwortungsbewusstsein des bevollmächtigten Kollegen überlassen bleiben, ob er dem Mandanten empfiehlt, dem Ansinnen zuzustimmen. “
[…] Quelle: http://ra-frese.de/ […]