Nein, nachfolgend geht es nicht um einen Bestechungsversuch eines Betroffenen, dem eine Geschwindigkeitsüberschreitung vorgeworfen wurde. Vielmehr hatte sogar ein AG im OLG-Bezirk Hamm wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung das doppelte Bußgeld des Regelsatzes festgesetzt. Es sollte aber auch der Eintrag von Punkten im Verkehrszentralregister entfallen. Das ist nicht zulässig, urteilte das OLG Hamm (Beschluß vom 27.11.2008, 2 Ss Owi 803/08, NJW 2009, 1014).
Das OLG Hamm wies darauf hin, dass für eine solche Vorgehensweise die Rechtsgrundlage fehle und eine Regelungslücke nicht bestehe. Das Punktsystem sei keine Nebenfolge, die zur Disposition des Richters stehe, sondern solle gewährleisten, dass Mehrfachtäter einheitlich behandelt werden. Das stelle keine Sanktion dar, die Aufnahme in den Urteilstenor erfahren könne.
[…] hier hatte ich über die kuriose Idee “Verdoppelung der Geldbuße, dafür keine […]
[…] Keine Punkte, dafür mehr zahlen ? […]