Monat Oktober 2009

Klage nach 2 Monaten nicht mutwillig

Nach einer Mitteilung des ADAC-Newsletters vom 13.01.2009  hat das LG Osnabrück (Beschluss vom 29.08.2008, Az. 7 T 546/08) entschieden, dass die Klage eines Unfallgeschädigten nicht “mutwillig” ist, wenn seit dem Zeitpunkt, die volle Eintrittspflicht zu erklären, mehr als 2 Monate…

Vollmacht

Nein, liebes AG Erlangen, so geht es nicht. Ähnliche Beiträge, die Sie interessieren könnten: Provida-Fahrzeuge: Messung ungültig ? Das Amtsgericht Lüdinghausen hat mit einer Entscheidung vom 27.03.2007, Az…. Der “Trick” mit der Vollmacht im Bußgeldverfahren Ich bin auch eher Vollmachtsverweigerer.…