Haftungsabwägung: Blinken ohne Abzubiegen und Vorfahrtsverletzung
Wer trotz nach rechts gesetzem Fahrtrichtungsanzeiger geradeaus weiterfährt ohne die Geschwindigkeit zu verlangsamen und dann mit einem die Vorfahrt verletztenden Linksabbieger zusammenstößt, kann 2/3 seines Schadens ersetzt verlangen. Dies hat das AG Heinsberg in seinem Urteil vom 22.12.2008, Az. 16…