Totalschaden, nicht Reparatur, stupid!
Ich bekomme so langsam den Eindruck, dass ich nur noch Selbstverständlichkeiten bei den Gerichten geltend machen muss. So auch im vorliegenden Fall. Der Sachverständige hatte einen differenzbesteuerten Wiederbeschaffungswert i.H.v. 8600 € und einen Restwert von 2800,00 € ermittelt; Wiederbechaffungsaufwand also…