AG Nettetal spricht Verbringungskosten zu

Beitrag vom 21.08.2017: Das AG Nettetal hat mit Urteil vom 21.08.2017, Az. 17 C 40/17, dem Geschädigten die restlichen Reparaturkosten in Form der Verbringungskosten zugesprochen. Die gegnerische Versicherung hatte sogar verlangt, dass der Geschädigte von der Reparaturfirma die interne Kostenberechnung…