AG Nettetal spricht Verbringungskosten zu
Beitrag vom 21.08.2017: Das AG Nettetal hat mit Urteil vom 21.08.2017, Az. 17 C 40/17, dem Geschädigten die restlichen Reparaturkosten in Form der Verbringungskosten zugesprochen. Die gegnerische Versicherung hatte sogar verlangt, dass der Geschädigte von der Reparaturfirma die interne Kostenberechnung der Verbringungskosten heraus verlangt. Dem hat das Gericht eine deutliche Absage erteilt. Hier der Volltext, die Entscheidung kann hier heruntergeladen… Weiterlesen »AG Nettetal spricht Verbringungskosten zu