Reparaturumfang bei Totalschaden geringer: Reparaturkosten sind zu zahlen!

Das Amtsgericht Heinsberg (Urteil vom 14.08.2019, Az. 35 C 62/18) hat erneut die Dispositionsfreiheit des Geschädigten schützen müssen. Der Kläger holte das Gutachten eines Sachverständigen ein, der ein Zahlenbild ermittelte, welches zunächst nur eine Abrechnung auf Totalschadenbasis ermöglichte. Der Kläger…